AGB

Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen von B-BRANDED finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen oder Bezugsbedingungen verweist, es sei denn, B-BRANDED hat den Geschäftsbedingungen oder Bezugsbedingungen des Auftraggebers ausdrücklich zugestimmt.

Leistungen

B-BRANDED bietet die folgenden Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an:

• Erstellung von Grafiken, Gestaltungen und Druckdaten.
• Foliendrucke und Folienplots.
• Abholung, Rückbringung, Reinigung von Kfz.
• Demontage und Montage von Kfz-Anbauteilen.
• Aufbringung und Entfernung von Aufklebern und Kfz-Folierungen

Nutzungsrechte

Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen, sowie an erstellten Konzepten, Vorschlägen und grafischen Arbeiten vor, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine anderweitige Nutzung oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht B-BRANDED die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn B-BRANDED den betreffenden Auftrag für den Auftraggeber durchgeführt hätte. Darüber hinaus gehende
Schadenersatzansprüche bleiben B-BRANDED vorbehalten. Der Auftraggeber stimmt automatisch einer Verwendung von Informationen über angefertigte Werbedrucke und durchgeführte Folierungen zum Zweck des Nachweises von Referenzen gegenüber Dritten durch B-BRANDED zu.

Haftungsausschluss

Bei Warenlieferungen und Werkleistungen haftet BBRANDED nicht über den in Zusammenhang mit dem Schaden stehenden jeweiligen Warenwert hinaus. Überlässt der Auftraggeber B-BRANDED Gegenstände, so haftet B-BRANDED nicht für Beschädigungen oder Verluste, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Eine Haftung von B-BRANDED bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Gründe, die außerhalb des Einflussbereiches von B-BRANDED liegen, ist auch bei Fixterminen ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Anderslautende Vereinbaren müssen schriftlich geschlossen werden.

Versicherung von Kfz

Der Auftraggeber stellt sicher, dass überlassene Kfz verkehrssicher sind und mit einer Haftplicht- und Vollkaskoversicherung mit maximal 500 EUR Selbstbeteiligung abgedeckt sind. Eine Haftung von B-BRANDED über eine Selbstbeteiligung von 500 EUR hinaus ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen von Kfz

Die Lackoberfläche von Kfz, die der Auftraggeber von B-BRANDED folieren oder beschriften lässt, muss original, neuwertig und insbesondere nicht stumpf sein. Es dürfen keine Kratzer, Steinschläge oder Roststellen vorhanden sein. Anbauteile müssen Originalteile sein und deren Befestigungen dürfen nicht verändert oder korrodiert sein. Der Lackaufbau des Kfz muss auf allen Teilen, die foliert werden sollen, fachgerecht und mit einwandfreier Haftung ausgeführt sein. B-BRANDED haftet nicht für Mängel der Folierung oder Beklebung oder für Schäden an dem Kfz, welche auf o.g. Mängel an dem Kfz zurückzuführen sind. Das Kfz muss komplett geleert sein, B-BRANDED übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Auftraggeber im Kfz belässt.

Druckerzeugnisse

Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. gegenüber Vorlagen behalten wir uns vor. Insbesondere können Druckfarben aufgrund der verschiedenen Druckverfahren von der Vorgabe abweichen.

Ausführung von Folierungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden bei der Standard-Folierung:
• Türgriffe nicht foliert und Griffmulden ausgespart
• Außenspiegel nicht foliert
• Bei engen Rundungen wird die Folie geschnitten und es entstehen Überlappungen
• Herstellerschriftzüge (z.B. „1,9 TDI“) werden fachgerecht entfernt und im Handschuhfach deponiert.
• Flexible Fugen werden nicht überklebt sondern ausgespart
• Unlackierte Oberflächen (z.B. Stoßfänger bei Transportern) werden nicht beklebt
• Das Fahrzeug wird nur von außen beklebt.
• Bei Transportern wird das Dach nicht beklebt

Internet

B-BRANDED haftet nicht für die Richtigkeit der im Internet eingestellten Daten. Alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Daten und der Software liegen ausschließlich bei B-BRANDED. Daten aus den Internetseiten von B-BRANDED zu vervielfältigen oder Dritten zu überlassen ist unzulässig.

Zahlungsbedingungen

Zahlungen des Auftraggebers für Leistungen der Firma B-BRANDED werden stets mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung ist erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf dem Konto der Firma B-BRANDED eingeht. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit keine Zahlung, fallen Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank an. B-BRANDED ist in diesem Falle berechtigt die Erbringung von Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen oder vom Auftrag zurückzutreten. B-BRANDED ist berechtigt Kfz des Auftraggebers bis zum Empfang fälliger Zahlungen zurückzuhalten und angemessene Abstellkosten zu berechnen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei Vereinbarung von Vorauszahlung ist B-BRANDED erst mit Eingang der vereinbarten Zahlung zur Aufnahme von Tätigkeiten verpflichtet.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, erstellte Konzepte, Grafiken und Software, bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen Eigentum von B-BRANDED.

Liefertermine

Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen sind nur annähernd und nicht verbindlich. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung. Die Verpflichtung zur Einhaltung eines Fixtermins erlischt, wenn der Auftraggeber die zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht innerhalb der vereinbarten Frist an B-BRANDED übermittelt. Ist eine Frist zur Übermittlung der zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht vereinbart, ist BBRANDED von der Verpflichtung zur Einhaltung des Fixtermins befreit, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass er diese rechtzeitig an B-BRANDED übermittelt hat. Dies gilt ebenso, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist auf Waren und auf durchgeführte Arbeiten an Fahrzeugen beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei der Übergabe beklebter Kfz muss eine Mängelanzeige sofort bei der Abnahme auf dem Lieferschein vermerkt werden. Tritt der Mangel erst später auf, muss er B-BRANDED in Textform innerhalb von 3 Tagen nach dem Auftreten mitgeteilt. Im Gewährleistungsfalle beschränken sich die Rechte des Auftraggebers zunächst auf Nachbesserung. Erst wenn 2 Nachbesserungen scheitern, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen oder Instandsetzungen ohne vorherige Zustimmung von B-BRANDED vorgenommen oder veranlasst hat. Bei durch den Kunden selbst angelieferten Folien übernimmt B-BRANDED keine Gewähr für dauerhafte Haftung und Ablösbarkeit. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Technische Angaben beruhen ausschließlich auf Herstellerangaben. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. 

Vertragliches Rücktrittsrecht

B-BRANDED ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhergesehene Schwierigkeiten bei Gestaltung, Druck oder Folierung auftreten. Dazu zählen insbes.:

• Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer
• Technische Störungen unserer Druckmaschinen
• Ungeeignete Grafikdateien des Auftraggebers (Auflösung, Schriftarten, fehlende Farbangaben)
• Ungeeigneter Zustand des Kfz

 

Allgemeine Bestimmungen

Für sämtliche Ansprüche, die aus der Geschäftsbeziehung mit der Firma B-BRANDED entstehen, ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Hamburg. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Datenschutz

Auftraggeber, Lieferanten und Einsatzkräfte werden hiermit gemäß Paragraph 26 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die Firma B-BRANDED die vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und den Geschäftsbetrieb notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden im Rahmen der Tätigkeit der Firma B-BRANDED nach § 1 an Dritte weitergegeben.